HR-Fachleute erledigen komplexe Aufgaben im Bereich Human Resources selbständig und in Übereinstimmung mit den unternehmerischen Zielsetzungen. Sie stehen Mitarbeitenden als kompetente, diskrete und vertrauenswürdige Gesprächspartner zur Verfügung.
Wir bilden Menschen aus, die einen eidg. Fachausweis in Fachrichtung A Betriebliches Human Resource Management anstreben.
Details siehe Informationsbroschüre HR-Fachleute
Der Lehrgang vermittelt Fachkräften in der Privatwirtschaft und in öffentlich-rechtlichen Organisationen gründliche theoretische und praktische Kenntnisse, um je nach Grösse der Organisation als Generalisten oder Spezialisten komplexe Aufgaben ausführen. Entsprechend unterscheidet sich das Aufgabengebiet.
In kleinen und mittleren Unternehmen tragen HR-Fachleute häufig die Verantwortung für alle HR-Belange, in grösseren Organisationen übernehmen sie Teilfunktionen. Die HR-Arbeit wird zunehmend auch geprägt durch die internationale Vernetzung und grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten.
Die Ausbildung empfiehlt sich Interessierten, die Führungskräfte und deren Teams bei der Leistungserbringung durch wirkungsvolle, strategiekonforme HR-Instrumente unterstützen möchten. HR-Fachleute zeichnen sich durch grosse Eigenständigkeit und Verantwortung bei der Beurteilung individueller Aufgabenstellungen zu. Sie stehen den Mitarbeitenden als kompetente, diskrete und vertrauenswürdige Gesprächspartner zur Verfügung.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung für HR-Fachleute sind gestützt auf Art. 28 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13.12.2002, erlassen am 09.03.2015, im Rahmen der Prüfungsordnung des Schweizerischen Trägervereins für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources (HRSE) festgelegt.
Es handelt sich dabei um detaillierte Vorschriften mit umfangreichen Details zu den Grundelementen für die Zulassung:
Die ausführlichen Details entnehmen Sie unserer Informationsbroschüre.
Die Lerninhalte umfassen
Die Absolvierenden werden während rund 12 Monaten in 350 Lektionen systematisch auf die Berufsprüfung vorbereitet. Nach dem Erarbeiten der fachspezifischen Grundlagen werden die Inhalte vertieft und Fallstudien in Gruppen- und Einzelarbeit gelöst und anschliessend besprochen.
Am Ende des Lehrgangs finden eine interne schriftliche Prüfung im Sinne einer "Hauptprobe" sowie eine mündliche Prüfungssimulation statt.
Details siehe Info-Broschüre HR-Fachleute
Beginn: Siehe aktuelle Startdaten
Dauer: 12 Monate
Unterricht:
Montag und Mittwoch, jeweils 18.30 bis 21.50 Uhr
Prüfungen eidg. Fachausweis/Berufsprüfung:
Schriftlich: Jeweils im September*)
Mündlich: Jeweils im Oktober*)
*) Genaue Daten auf Anfrage
Montag und Mittwoch, jeweils von 18.30 bis 21.50 Uhr
Erfolgreiche Absolvierende der Berufsprüfung sind berechtigt, folgende geschützte Titel zu führen:
HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management
Die Weiterbildung kann auf Stufe Eidg. Höhere Fachprüfung fortgesetzt werden und führt zum Abschluss
Eidg. dipl. Leiter/in Human Resources
Das Schulgeld für den Lehrgang HR-Fachmann/HR-Fachfrau eidg. Fachausweis beträgt CHF 8'400.-, inkl. Lehrmittel (ausgenommen Nachschlagewerke), Einschreibekosten und Gebühren für interne Diplomprüfungen.
Die Gebühr für die externe Berufsprüfung HR-Fachmann/Fachfrau beträgt aktuell CHF 1'350.- und ist direkt an die zuständige externe Stelle zu bezahlen.
SUBJEKTFINANZIERUNG: Der Bund leistet an Ihre Ausbildung finanzielle Beiträge!
Ab 01.08.2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen neue Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung. Die Absolvierenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit bis zu 50 % der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf solche Beiträge haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren; unabhängig vom Prüfungserfolg. Die Absolvierenden beantragen den finanziellen Beitrag nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.
Detaillierte Informationen finden Sie auf https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html. Absolvierende, die trotz der von uns ermöglichten Ratenzahlung des Schulgeldes einen Bildungsgang nicht finanzieren können, sind in der Lage, bereits während der Ausbildung beim Bund eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von max. 50 % der Ausbildungskosten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsganges und während des Bildungsganges keine direkte Bundessteuer bezahlten, bzw. bezahlen.
Ausführliche Details siehe Info-Broschüre
(Änderungen der Preise, Gebühren und Vergünstigungen vorbehalten.)
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